Es gibt in Deutschland für alles gesetzliche Regelung: für das Fischen, das Jagen, das Autofahren, das Bahnfahren, das Fliegen, das Radfahren u.s.w., jedoch keine einheitlichen Vorgaben für die Arbeit mit Kampfmitteln.

Die Probleme, welche sich hieraus ergeben, sind vielfältig und komplex: Es treffen die Regelungen des Vertragsrechts (BGB, VOB, etc.) auf Sicherheitsrecht, wobei hier das SprengG dominiert.

Wer glaubt, die Regelungen im SprengG sind auf die Kampfmittelräumung zugeschnitten, wird bald eines besseren belehrt: Das SprengG regelt sämtlichen Umgang mit Sprengstoff, nicht nur die Kampfmittelräumung.  Vielleicht werden die Einzelheiten noch auf Länderebene durch Verordnungen näher geregelt, jedoch gehen diese nicht über Zuständigkeitsregelungen hinaus.

Es fehlen daher klare gesetzliche Regelungen zur Kampfmittelräumung, welche für Auftraggeber und Auftragnehmer ohne viele Mühe zu verstehen sind: Dies würde viele Probleme in der Praxis lösen und Streit verhindern. Vor allem wären aber Planer und Auftraggeber gezwungen dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen. 

EOD LAW – Kampfmittelrecht

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