Die Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – teilte im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie den Kampfmittelräumunternehmen mit, dass nach Auffassung des Staatsministeriums des Inneren, Sachgebiet Kampfmittelbeseitigung, im Zusammenhang mit einer Kampfmittelbeseitigung bis auf weiteres alles zu unterlassen ist, was Evakuierungsmaßnahmen erfordern
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