Die Arbeit mit (vielleicht) kampfmittelbelasteten Grundstücken stellt für alle damit befassten Personen ein stetiges und nicht selten lebensbedrohliches Risiko dar. Abseits der Risiken, die den Kampfmitteln von Natur aus anhaften, sehen sich die Beteiligten jedoch auch strafrechtlichen Risiken ausgesetzt: Immerhin
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