Am 06. und 07. März 2017 fand in Bad Kissingen die Fachtagung Kampfmittelbeseitigung des „Bund Deutscher Feuerwerker und Wehrtechniker e.V.“ statt.

Einer der Hauptthemen war dieses Jahr die problematische Kampfmittelbelastung der Meere und die hiermit verbundenen Probleme für die Räumung in technischer und auch rechtlicher Hinsicht.

Die Probleme kommen durch die fortschreitende Nutzung der Meere für die Energiegewinnung immer mehr zu Geltung; aber auch Badegäste an der Ostsee dürften schon einmal statt eines schönen Strandes ein Sperrschild mit dem Hinweis auf Kampfmittelbeseitigung gesehen haben.

Die Probleme mit Kampfmitteln auf hoher See kommen nicht von ungefähr: Minenfelder wurden während der Kriege angelegt, wobei jedoch bei weitem noch nicht alle Minen detoniert sind und auch noch jetzt in den Meeren umhertreiben und immer gefährlicher werden.

Die See hält auch nicht still: Durch Strömungen und Seebewegungen werden die Kampfmittel stetig bewegt, so dass die exakte Lage nur erahnt werden kann – anders als auf dem Festland, wo eine historisch-genetische-Rekonstruktion (Luftbildauswertung etc.) einigermaßen Aufschluss über Verdachtspunkte liefern kann.

Ebenso problematisch ist die rechtliche Situation, die in geschriebenem Gesetz nicht existent ist. Die Aufgaben tragen die Länder, hier käme es also auf entsprechende Länderregelungen an. Die Bundesländer machen hier aber so gut wie nichts.

Auf privatrechtlicher Ebene, wenn also private Unternehmen der Kampfmittelbeseitigung  am Werk sind, ist hier ebenso nur auf einzelvertragliche Lösungen zurückzugreifen. Für Auftraggeber und Auftragnehmer ist es daher wichtig sich vor Ausführung an einen Tisch zu setzen und den Auftrag exakt zu definieren. Ist etwa eine langfristige Beobachtung einer Anlage geplant, so sind Themen wie Veränderungen in der Technik, Absicherungen der Insolvenzrisiken beider Seiten sowie eine dynamische Anpassung der Preise (auch die Löhne steigen…) zu berücksichtigen. Hier ist es meist günstiger von Anfang an Juristen mit an Bord zu haben, da sich ein Streit zwischen den Parteien auf jeden Fall negativ auswirkt und den Erfolg eines Projekten vereiteln kann. Im schlimmsten Fall droht bei Einstellung der Überwachung der Entzug der Betriebserlaubnis des Projektes, denn die Sicherheit ist bei allen Offshore Projekten stets zu beachten.

Fachtagung Kampfmittelbeseitigung 2017

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